Erklärung zur Barrierefreiheit
Veröffentlicht am: 22. Juli 2025
Letzte Aktualisierung: 22. Juli 2025
Allgemeine Erklärung
Die Kinderland Bildungsinstitut Impulskraft GmbH gestaltet ihre Website gemäß den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) weitestgehend barrierefrei.
Ziel ist, allen Nutzer:innen – besonders erwachsenen Lernenden und Teilnehmenden – einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu Informations- und Online-Angeboten zu ermöglichen.
Inhalte und Funktionen der Website
Unser Bildungsinstitut richtet sich an Quereinsteiger:innen, Assistenzkräfte, Ergänzungskräfte und Fachkräfte im pädagogischen Bereich. Unsere Website informiert über:
- Weiterbildungen, Seminare und Impulsveranstaltungen
- Anmeldemöglichkeiten und Kursstarttermine
- Qualitätsorientierte Beratung und praxisnahe Inhalte
Teilnehmende finden hier ebenfalls aktuelle Infos zu Fördermöglichkeiten, Kursorten und digitalen Lernformaten.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Derzeit ist die Website teilweise barrierefrei, wir arbeiten stetig am Abbau vorhandener Barrieren.
Bereits umgesetzt:
- Strukturierte, intuitive Navigation
- Formulare, nutzbar mit assistiven Technologien
- Responsive Design für desktops, tablets und mobil
Noch vorhandene Einschränkungen:
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrieregerecht
- Eingebettete Inhalte (z. B. Karten, Videos) können Barrieren enthalten
- Farbkontraste oder Alternativtexte sind teilweise noch unvollständig optimiert
- Die vollständige Tastaturbedienbarkeit ist in Überarbeitung
Prüfverfahren
Diese Erklärung basiert auf einer internen Selbstbewertung vom 22. Juli 2025.
Feedback und Kontakt
Falls Sie auf unserer Website Barrieren entdecken oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Kinderland Bildungsinstitut Impulskraft GmbH
Schlierseer Str. 6, 83629 Weyarn
Telefon: +49 (0)8020 908220
E-Mail: mail@kinderland-impulskraft.de
Wir bemühen uns, Rückmeldungen innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten.
Stand der Erklärung: Juli 2025